kriminalisieren

schwaches Verb


Konjugation des Verbs

Was ist Konjugation?

Konjugation ändert die Grundform (Infinitiv) eines Verbs, um es an die Person (z. B. ich, du, sie, wir), an die Anzahl (Singular oder Plural) und an die Zeitform (Gegenwart, Vergangenheit oder Zukunft) anzupassen. Bei der Konjugation wird auch nach der Aussageweise eines Verbs unterschieden (Indikativ, Konjunktiv oder Imperativ).




Indikativ Präsens

Indikativ Präteritum

Indikativ Perfekt

Indikativ Plusquamperfekt

Indikativ Futur I

Indikativ Futur II


Konjunktiv I Präsens

Konjunktiv I Perfekt

Konjunktiv I Futur I

Konjunktiv I Futur II


Konjunktiv II Präteritum

Konjunktiv II Plusquamperfekt

Konjunktiv II Futur I

Konjunktiv II Futur II


Imperativ

Übungen

Indikativ

Der Indikativ beschreibt, was tatsächlich geschieht, also eine reale Handlung aus der Perspektive des Sprechers. Der Modus Indikativ wird am häufigsten benutzt.


Indikativ Präsens

(Gegenwart)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich kriminalisiere wir kriminalisieren
2. Person du kriminalisierst ihr kriminalisiert
3. Person er/sie/es kriminalisiert sie kriminalisieren


Indikativ Präteritum

(Vergangenheit, geschriebene Sprache)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich kriminalisierte wir kriminalisierten
2. Person du kriminalisiertest ihr kriminalisiertet
3. Person er/sie/es kriminalisierte sie kriminalisierten


Indikativ Perfekt

(Vergangenheit, gesprochene Sprache)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich habe kriminalisiert wir haben kriminalisiert
2. Person du hast kriminalisiert ihr habt kriminalisiert
3. Person er/sie/es hat kriminalisiert sie haben kriminalisiert


Indikativ Plusquamperfekt

(vollendete Vergangenheit)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich hatte kriminalisiert wir hatten kriminalisiert
2. Person du hattest kriminalisiert ihr hattet kriminalisiert
3. Person er/sie/es hatte kriminalisiert sie hatten kriminalisiert
Plusquamperfekt verwendet man, wenn ein Ereignis vor einem anderen Ereignis in der Vergangenheit passiert ist. Bsp.: Er hatte gelesen, bevor er zur Schule ging.



Indikativ Futur I

(Zukunft)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich werde kriminalisieren wir werden kriminalisieren
2. Person du wirst kriminalisieren ihr werdet kriminalisieren
3. Person er/sie/es wird kriminalisieren sie werden kriminalisieren


Indikativ Futur II

(vollendete Zukunft)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich werde kriminalisiert haben wir werden kriminalisiert haben
2. Person du wirst kriminalisiert haben ihr werdet kriminalisiert haben
3. Person er/sie/es wird kriminalisiert haben sie werden kriminalisiert haben
Das Futur II beschreibt ein Geschehen, das in der Zukunft als bereits abgeschlossen angesehen wird. Es kann auch eine Vermutung über Ereignisse in der Vergangenheit ausdrücken. Bsp.:
In zwei Tagen werde ich ihn gesehen haben.
Die Straße ist nass. Es wird wohl geregnet haben.

Konjunktiv I

Konjunktiv I (auch als Möglichkeitsform genannt) wird bei einer indirekten Rede verwendet, wenn die Aussage einer Person nicht wörtlich, sondern nur sinngemäß wieder­gegeben wird (z. B. Er sagt, er müsse heute noch arbeiten). Diese Verbform wird häufig in Bericht­erstattungen verwendet und seltener in der Umgangs­sprache.


Konjunktiv I Präsens

(Gegenwart)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich kriminalisiere wir kriminalisieren
2. Person du kriminalisierest ihr kriminalisieret
3. Person er/sie/es kriminalisiere sie kriminalisieren


Konjunktiv I Perfekt

(Vergangenheit)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich habe kriminalisiert wir haben kriminalisiert
2. Person du habest kriminalisiert ihr habet kriminalisiert
3. Person er/sie/es habe kriminalisiert sie haben kriminalisiert


Konjunktiv I Futur I

(Zukunft)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich werde kriminalisieren wir werden kriminalisieren
2. Person du werdest kriminalisieren ihr werdet kriminalisieren
3. Person er/sie/es werde kriminalisieren sie werden kriminalisieren


Konjunktiv I Futur II

(vollendete Zukunft)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich werde kriminalisiert haben wir werden kriminalisiert haben
2. Person du werdest kriminalisiert haben ihr werdet kriminalisiert haben
3. Person er/sie/es werde kriminalisiert haben sie werden kriminalisiert haben

Konjunktiv II

Der Konjunktiv II beschreibt im Gegensatz zum Indikativ nicht tatsächliche Handlungen, sondern irreale Situationen, Vermutungen oder Wünsche. Bsp.: Ich wäre jetzt gerne zu Hause. Diese Verbform kann auch als Höflichkeitsform verwendet werden. Bsp.: Ich hätte gerne ein Glas Wasser.


Konjunktiv II

(Gegenwart)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich kriminalisierte wir kriminalisierten
2. Person du kriminalisiertest ihr kriminalisiertet
3. Person er/sie/es kriminalisierte sie kriminalisierten


Konjunktiv II

(Vergangenheit)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich hätte kriminalisiert wir hätten kriminalisiert
2. Person du hättest kriminalisiert ihr hättet kriminalisiert
3. Person er/sie/es hätte kriminalisiert sie hätten kriminalisiert


Konjunktiv II Futur I

(Zukunft)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich würde kriminalisieren wir würden kriminalisieren
2. Person du würdest kriminalisieren ihr würdet kriminalisieren
3. Person er/sie/es würde kriminalisieren sie würden kriminalisieren


Konjunktiv II Futur II

(vollendete Zukunft)

SINGULAR PLURAL
1. Person ich würde kriminalisiert haben wir würden kriminalisiert haben
2. Person du würdest kriminalisiert haben ihr würdet kriminalisiert haben
3. Person er/sie/es würde kriminalisiert haben sie würden kriminalisiert haben

Imperativ

Diese Befehlsform wird bei Befehlen oder Anforderungen benutzt, wenn eine oder mehrere Personen direkt angesprochen werden.


SINGULAR PLURAL
1. Person - kriminalisieren wir
2. Person kriminalisiere (du) kriminalisiert (ihr)
3. Person - kriminalisieren Sie
Services

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